Winterdienste

Wir sorgen für die nötige Bodenhaftung!

Die winterlichen Obliegenheiten eines Vermieters oder Hausbesitzers sind klar geregelt. Schneeräumen und Streuen müssen zeitig und vor Betriebsbeginn erfolgen.
Lassen Sie sich nicht von plötzlichem Nachtfrost überraschen – die Lösung ist einfach:

Denn während andere noch schlafen, ist der HGS-Winterdienst bereits in vollem Einsatz.
Wir entfernen frühzeitig Schnee und Eis auf den Wegen zum Gebäude, halten Parkflächen funktionsfähig, Auf- und Abgänge eisfrei und streuen die Treppenstufen.

Natürlich sorgen wir auch für gefahrloses Begehen der zu Ihrem Anwesen gehörenden öffentlichen Gehwege.

Damit kommen Sie Ihren Verpflichtungen als Verantwortlicher nach und schützen Mitarbeiter oder Bewohner, Besucher und Passanten vor winterlichen Unfällen.

Unsere Arbeitsbereiche

Unerkannte Brandgefahr

All diese Verschmutzungen stellen neben ihrem betriebsstörenden Potential auch ganz erhebliche Brandlasten dar. Fette und ölhaltige Flusenwolken wirken im Fall des Falles besonders unter der Kaminwirkung des Schachtes als Brandbeschleuniger.

Oft verharmlost: Verkeimung von Aufzugsschächten

Trockene oder feuchte Staubsammlungen, insbesondere im Bereich von Türen und Schachtgruben, sind häufig bakteriell oder fungizid belastet. Daher ist es unerlässlich, dass die Reinigungsflotte gleichermaßen fettlösend wie desinfizierend wirkt.

Sicherheitsbestimmungen

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV.) dürfen ausschließlich sachkundige Personen die Aufzugsschächte und Maschinenräume betreten. Unsere Fachkräfte sind in enger Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft umfassend geschult. Sie verstehen die komplexe Technik, kennen Ursache und Wirkung von Verschmutzungen und haben für jede Reinigungsaufgabe spezielles Reinigungsequipment parat.

Hier können Sie unserem ausführlichen Folder zum Thema Reinigung Aufzugtechnik downloaden.